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Allgemeine Fragen

Allgemeine Fragen zu den SIGNAL IDUNA Zusatzversicherungen

Wer kann ein KV-Zusatzpaket abschließen?
Versicherungsfähig sind alle Personen, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind sowie Heilfürsorgeberechtigte bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.

Eine Alleinversicherung von Kindern ist möglich!


Welche Gesundheitsfragen sind zu beantworten?
  1. Erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden:
    Alkohol-/Drogenmissbrauch, Asthma bronchiale, chronische Darmerkrankung (Morbus Crohn, Colitus ulcerosa), Diabetes mellitus, Epilepsie, Herzinfarkt, Krebserkrankung, Multiple Sklerose, Neurodermitis, Psychische Erkrankung, Rheumatische Erkrankung, Schlaganfall? Oder wurde eine HIV-Infektion festgestellt?
  2. Erfolgte in den letzten 5 Jahren ein Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt oder ist er geplant ? (gilt nicht für eine erwachsene Begleitperson bei durchgeführter Mutter-Kind-Kur)
  3. Fand in den letzten 3 Jahren ein Besuch beim Kieferorthopäden statt, oder wurde ein solcher empfohlen?
Zusätzliche Frage nur wenn auch ein Krankentagegeld beantragt wird:
Sind Sie arbeitsunfähig oder waren Sie in den letzten 3 Jahren länger als 1 Woche durchgehend arbeitsunfähig


Welche Besonderheit ist zu beachten, wenn Kinder alleine versichert werden?
Es ist nur zu beachten, dass die Leistung für “Rooming-In“ nur erbracht wird, wenn gleichzeitig ein Elternteil bei der SIGNAL IDUNA krankheitskosten versichert ist. Ansonsten ist die Alleinversicherung von Kindern ohne weiteres möglich.


Wie verläuft die Abwicklung im Leistungsfall?
Sie sammeln sämtliche Rechnungen, mit einem Erstattungsvermerk Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie Belege über Ihre gesetzlichen Zuzahlungen.

Erfolgt keine Vorleistung der GKV, benötigen wir einen kurzen Vermerk der GKV auf der Rechnung. Sie senden dann Ihre Rechnungen an unsere Leistungsabteilung.

Innerhalb weniger Werktage wird dann die tarifliche Leistung auf Ihr Konto überwiesen.


Wohin sende ich meine Rechnungen?
SIGNAL IDUNA Gruppe
Abteilung KV-Leistung
Postfach 103414
44034 Dortmund

Sie können die Rechnung auch über die Kundenapp einreichen. Hierzu können Sie sich mit Ihrer Versicherungsnummer unter meine.signal-iduna.de registrieren. Per Mail können SIe die Rechnungen auch an kv-leistung@signal-iduna.de senden.

Eine kurze Angabe Ihrer Versicherungsnummer reicht aus.

Ein ausführliches Anschreiben ist nicht erforderlich.


Welche Wartezeiten sind zu berücksichtigen?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate.

Die besondere Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Schwangerschaft und Entbindung beträgt 8 Monate.

Bei einem Unfall und bei Auslandsreisen entfällt die Wartezeit.
Es wird nur für Versicherungsfälle geleistet, die nach Versicherungsbeginn eingetreten sind.

Bei den Ausbildungstarifen entfallen die Wartezeiten!


An wen wende ich mich bei Fragen zur Leistungsabrechnung?
Sie können sich direkt telefonisch an unsere Leistungsabteilung unter 0231 - 135 9120 wenden.

Natürlich stehen wir Ihnen für allgemeine Fragen und Informationen ebenfalls telefonisch zur Verfügung. Die Rufnummer lautet
0231 -1890209.


Wie kann ich zusätzliche Beitragsvorteile erzielen?

Bei Vereinbarung einer jährlichen Beitragszahlungsweise sparen Sie 1% des Gesamtbeitrages.

Können sich meine Beiträge verändern?
Grundsätzlich wird der Beitrag niemals aufgrund des Älterwerdens erhöht.

Der Beitrag ist so bemessen, dass die eingezahlten Beiträge im gesamten Versichertenbestand der Höhe der Leistungen entsprechen.

Kostenveränderungen im Gesundheitswesen können jedoch nicht dauerhaft vorhergesagt werden. Daher überprüft der Versicherer jährlich die kalkulierten Versicherungsleistungen mit den tatsächlichen Leistungen.

Ergibt sich hier eine Differenz von 5%, müssen die Tarife angepasst werden. (Beitragssteigerung oder -senkung).



Wie lange läuft die Versicherung und welche Kündigungsfristen gibt es?
Die KV-Zusatzpakete haben eine Laufzeit von zwei Jahren und können danach jährlich mit einer drei monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Der Versicherer kann den Vertrag nicht kündigen.

Gibt es weitere Informationen rund um das Thema Gesundheit?
Sie können unter meiner SIGNAL IDUNA Homepage www.signal-iduna.de/andre.lange unter dem Menüpunkt "Service" das "Gesundheitsportal" aufrufen und erhalten sämtliche Informationen zu dem Thema Gesundheit, z.B. Info zu Krankheiten, Ärzte, Krankenhäuser, Behandlungsmethoden usw. Als Kunde können Sie zusätzliche Bereiche nach Eingabe Ihrer Versicherungsnummer kostenlos nutzen.

Gibt es Leistungseinschränkungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung?
In der folgenden Aufzählung finden Sie einen Auszug der Leistungseinschränkungen.

  • Zahnersatzleistungen werden nur noch nach klar definierten Festzuschüssen erstattet; hohe Eigenbeteiligung für höherwertige Versorgung
  • Praxisgebühr 10 € pro Quartal für Arzt- und Zahnarztbesuche
  • 100% Eigenbeteiligung bei Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene
  • 100% Eigenbeteiligung für Auslandsrücktransporte sowie 100% für ärztliche Behandlungen außerhalb der EU
  • 10 € Eigenbeteiligung pro Tag bei Kuren
  • 100% Eigenbeteiligung bei Behandlungen durch Heilpraktiker oder Naturheilkunde durch einen Arzt
  • 10 % Eigenbeteiligung, mindestens 5 € und maximal 10 € für Medikamente und Haushaltshilfe
  • 10% Eigenbeteiligung je Anwendung für Heilmittel (z.B. Massagen) plus 10 € je Verordnung
  • 10% Eigenbeteiligung für sämtliche Hilfsmittel, mindestens 5 € maximal 10 €
  • 100% Eigenbeteiligung für Schutzimpfungen im Rahmen von Reisen
  • 10 € pro Tag für max. 28 Tage (280,00 €) als Eigenbeteiligung bei einem Krankenhausaufenthalt
  • 10% Eigenbeteiligung , mindestens 5 € und maximal 10 € für Krankentransporte
  • 100% Eigenbeteiligung für Rooming-In Kosten

 

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