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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Tarifen.

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie:

Die weiteren Leistungsarten:

Folgende Fragen betreffen nur das KompaktTOP-Paket!

Zusatztarif EKTG 43-20

Welche Zahnersatzkosten werden übernommen ?
Anders als viele Mitbewerber kennen wir keine Beschränkung auf das kassenzahnärztliche Niveau; wir leisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte.

Erstattungsfähig sind Kosten für Zahnersatz, hierzu zählen auch Einzelkronen und Einlagefüllungen / Inlays einschließlich Reparaturen, wiederherstellende Maßnahmen sowie implantologische Leistungen.

Die Kosten für Implantologie werden für die erste Leistung in Höhe von 20% (KompaktSTART) bzw. 30% (KompaktPLUS und -TOP) auf 6 Implantate pro Kiefer einschließlich vorhandener Implantate begrenzt und sind pro Implantat bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000,00 € erstattungsfähig.

Die danach insgesamt verbleibenden Restkosten werden unabhängig vom Rechnungsbetrag zu 50% bis zu einer Leistung in Höhe von 1.280,00 € pro Kalenderjahr erstattet (entspricht Restkosten in Höhe von 2.560,00 €).

Wie hoch ist die Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie in den ersten Jahren ?
Für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie werden in allen Zusatz-Paketen ab dem 1.Versicherungsjahr 50% der nicht durch anderweitigen Versicherungsschutz gedeckten Kosten bis zu 1.280,00 € (entspricht Restkosten von 2.560,00 €) übernommen. (inklusive hochwertiger Behandlung wie z.B. Kunststoff-Füllungen, Versiegelung).

Für die professionelle Zahnreinigung leisten wir zweimal pro Kalenderjahr 50% der Kosten, bis zu einem Rechnungsbetrag von jeweils 75,00 € (=zwei mal 37,50 € Leistung).

Leistet die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnbehandlung oder Kieferorthopädie nicht, erhalten Sie ebenfalls 50% der Kosten erstattet, maximal 1.280,00 € pro Kalenderjahr.


Gibt es Höchstgrenzen bei Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren?
Für alle enthaltenen Zahnleistungen, also Zahnersatz, Inlays und Implantate und nur für die 50% Restkostenerstattung zusätzlich Zahnbehandlung und Kieferorthopädie werden in den ersten 4 Versicherungsjahren die folgenden Beträge maximal erstattet.

Anhand der folgenden Aufstellung können Sie die maximale Erstattung der einzelnen KV-Zusatzpakete in den ersten Versicherungsjahren erkennen.

KompaktSTART
1.Vers.jahr
2.Vers.jahr
3.Vers.jahr
4.Vers.jahr
ab 5.Vers.j.
20%* vom Rechnungsbetrag max.
200,00 €
300,00 €
400,00 €
500,00 €
unbegrenzt
50%** der verbleibenden Restkosten
1.280,00 €
1.280,00 €
1.280,00 €
1.280,00 €
1.280,00 €
Gesamtleistung
1.480,00 €
1.580,00 €
1.680,00 €
1.780,00 €

KompaktPLUS/KompaktTOP-Paket
1.Vers.jahr
2.Vers.jahr
3.Vers.jahr
4.Vers.jahr
ab 5.Vers.j.
30%* vom Rechnungsbetrag max.
300,00 €
450,00 €
600,00 €
750,00 €
unbegrenzt
50%** der verbleibenden Restkosten
1.280,00 €
1.280,00 €
1.280,00 €
1.280,00 €
1.280,00 €
Gesamtleistung
1.580,00 €
1.730,00 €
1.880,00 €
2.030,00 €

Für die erste Leistung (20% bzw. 30%) greift bei der Berechnung der Höchstsätze das Versicherungsjahr (ab Vertragsbeginn) und bei den 50% Restkosten das Kalenderjahr (01.01.-31.12).

Wichtig: Bei einem Unfall entfallen diese Höchstgrenzen!


Wie setzen sich die Leistungen für Zahnersatz in den einzelnen Paketen zusammen?

KompaktSTART-Paket

Tarif Leistung
GE 20% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag
Z50-3 50% der nicht anderweitig gedeckten Kosten

KompaktPLUS-Paket

Tarif Leistung
GE 20% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag
GE-Plus 10% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag
Z50-3 50% der nicht anderweitig gedeckten Kosten

KompaktTOP-Paket

Tarif Leistung
GE 20% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag
GE-TOP 10% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag
Z50-3 50% der nicht anderweitig gedeckten Kosten


Wie kann ich zusammen mit der GKV eine Gesamterstattung von 97,5% erreichen ?
Voraussetzung für eine Gesamterstattung von 97,5% ist eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 65% der Gesamtrechnung. Aufgrund der Festzuschüsse ist dies nur möglich, wenn Sie sich für die gesetzliche Regelversorgung entscheiden. Die Gesamterstattung könnte sich in diesem Fall folgendermaßen gestalten: z.B.: Rechnungsbetrag: 1.000,00 €; davon übernimmt die GKV maximal 65%.

Das KompaktPLUS und KompaktTOP-Paket übernehmen jeweils 30% vom Rechnungsbetrag. Bleibt eine Differenz in Höhe von 5%, welche zur Hälfte von dem enthaltenen Tarif Z50 übernommen wird, also 2,5%.

Mit dem KompaktSTART-Paket liegt die Gesamterstattung in diesem Beispiel bei 92,5%. Entscheiden Sie sich persönlich für eine höherwertige Versorgung, so fällt die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung geringer aus.

Der private Zusatztarif wird dadurch noch wertvoller, wie Sie in den folgenden Ausführungen erkennen können.


Wie kann ich selbst die Höhe der Erstattung bei Zahnersatz berechnen und wie wirkt sich die Höchsterstattung in den ersten 4 Versicherungsjahren auf meine Leistung aus ?
Sie können Ihren Erstattungsanspruch für Zahnersatz (auch für Keramik- oder Goldinlays, Keramikverblendungen, Kronen etc.) schnell folgendermaßen berechnen:
Grundlage ist der Rechnungsbetrag für die Zahnersatzmaßnahme.
Ihre Gesetzliche Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten einer Zahnersatzmaßnahme ausgehend von der Regelversorgung. Sie erhalten dann einen Festzuschuss in Höhe von 50%, nach 5-jähriger Vorsorge 60% und nach 10-jähriger Vorsorge 65% der Regelversorgung (Bonussystem).

Sie erhalten aus dem KompaktSTART-Paket zuerst eine Erstattung in Höhe von 20% vom Rechnungsbetrag und danach 50% der Differenz der Gesamterstattung (GKV und Privat) zu Ihrer Eigenbeteiligung:
Sie erhalten aus dem KompaktPLUS und KompaktTOP-Paket zuerst eine Erstattung in Höhe von 30% vom Rechnungsbetrag und danach 50% der Differenz der Gesamterstattung (GKV und Privat) zu Ihrer Eigenbeteiligung.

Beispiel:

Rechnungsbetrag 3.000,00 €

KompaktSTART
20%
Leistung
GKV
Eigen-
beteiligung
KompaktSTART davon 50%
KompaktSTART
Gesamt
KompaktSTART und GKV Ges.
600,00 € 1.500,00 € 900,00 € 450,00 € 1.050,00 € 2.550,00 €

KompaktPLUS / TOP 30% Leistung
GKV
Eigen-
beteiligung
KompaktPLUS / TOP davon 50%
KompaktPLUS / TOP Gesamt KompaktPLUS / TOP und GKV Gesamt
900,00 € 1.500,00 € 600,00 € 300,00 € 1.200,00 € 2.700,00 €

Angenommen die in dem Beispiel genannte Behandlung würde schon im ersten Versicherungsjahr (natürlich nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten), z.B. 9 Monate nach Versicherungsbeginn auf Sie zukommen.

Dann wären die Höchstgrenzen im ersten Versicherungsjahr zu berücksichtigen und Ihre Erstattung würde sich wie folgt darstellen:

Rechnungsbetrag 3.000,00 €

KompaktSTART
20%
Leistung
GKV
Eigen-
beteiligung
KompaktSTART davon 50%
KompaktSTART
Gesamt
KompaktSTART und
GKV Gesamt
200,00 € 1.500,00 € 1.300,00 € 650,00 € 850,00 € 2.350,00 €

KompaktPLUS / TOP 30% Leistung
GKV
Eigen-
beteiligung
KompaktPLUS / TOP davon 50%
KompaktPLUS / TOP Gesamt KompaktPLUS / TOP und GKV Gesamt
300,00 € 1.500,00 € 1.200,00 € 600,00 € 900,00 € 2.400,00 €

Fazit: trotz der Höchstbegrenzung im ersten Versicherungsjahr (KompaktSTART 20% maximal 200,00 € und
KompaktPLUS / KompaktTOP Paket maximal 300,00 €) fällt die Gesamterstattung mit Übernahme der
verbleibenden Restkosten in Höhe von 50% sehr hoch aus. Sie genießen also ab sofort einen sehr
attraktiven Versicherungsschutz.


Benötige ich einen Heil- und Kostenplan?
Grundsätzlich sollte schon aus Eigeninteresse ein Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt verlangt werden,
damit Sie eine sichere Aussage über die Gesamtkosten erhalten. In den Zusatzpaketen ist ein Heil- und
Kostenplan erst einzureichen, wenn der voraussichtliche Rechnungsbetrag 2.500,00 € übersteigt.

Wie hoch ist die Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen ?
SIGNAL IDUNA zahlt für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen 100% der verbleibenden Kosten, insgesamt bis zu 165,00 €. Immer nach Vorleistung eines gesetzlichen Leistungsträgers und immer bei einer Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien. Ansonsten alle 3 Jahre. Diese Leistung wird in allen KV-Zusatzpaketen erbracht.

Die erstmalige Leistung für Sehhilfen ist nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit von drei Monaten, also im vierten Versicherungsmonat möglich.


Welche Leistungen werden bei Auslandsreisen erbracht ?
SIGNAL IDUNA zahlt 100% für medizinisch notwendige Rücktransporte, ambulante, stationäre und einfache zahnärztliche Behandlung - bei allen Reisen bis zu 6 Wochen; bei Tod im Ausland max. 11.000,00 € für die Kosten der Überführung oder Bestattungskosten am Sterbeort. Diese Leistung wird in allen KV-Zusatzpaketen erbracht.


Wie hoch ist die Erstattung bei Kuren ?
SIGNAL IDUNA zahlt 8,25 € pro Tag für 28 Tage innerhalb von 3 Kalenderjahren. Diese Leistung wird in allen KV-Zusatzpaketen aus dem versicherten Tarif GE (der in den Paketen KompaktSTART, KompaktPLUS und KompaktTOP enthalten ist) übernommen.


Welche Leistungen werden bei Heilpraktikerbehandlung und Naturheilkunde durch einen Arzt erbracht ?
Im KompaktPLUS-Paket zahlt SIGNAL IDUNA 80% bis zu 550,00 € im Kalenderjahr inklusive der verordneten Medikamente ausschließlich für Heilpraktikerbehandlung.

Im KompaktTOP-Paket werden zusätzlich die Kosten für Naturheilkunde durch einen Arzt inklusive der verordneten nicht verschreibungspflichtigen, naturheilkundlichen Medikamente erstattet. Die Gesamterstattung für Heilpraktiker und Naturheilkunde durch einen Arzt beträgt ebenfalls 550,00 € im Kalenderjahr.

Im KompaktSTART-Paket ist diese Leistung nicht enthalten.

Welche Heilpraktikerbehandlungen werden erstattet?
Erstattungsfähig sind wissenschaftlich anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit ärztliche Leistungen im Rahmen der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Heilpraktikerleistungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.

Im KompaktPLUS und KompaktTOP-Paket werden z.B. folgende Behandlungen erstattet: Schmerzakupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie, anthroposophische Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behandlung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungstherapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie). Das KompaktPLUS-Paket leistet nur für Heilpraktiker, das KompaktTOP-Paket für Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte.


Welche Beträge werden maximal für Heil-, Hilfsmittel, Arzneimittel und Haushaltshilfe erbracht ?
Im KompaktPLUS-Paket beträgt die maximale tarifliche Erstattung für Heil- und Hilfsmittel 1.100,00 je Kalenderjahr.
Für Arzneimittel und Haushaltshilfe erbringt das KompaktPLUS-Paket keine Leistung.

Im KompaktTOP-Paket beträgt die maximale tarifliche Erstattung für Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel und Haushaltshilfe insgesamt 550,00 € je Kalenderjahr. Im KompaktSTART- Paket ist diese Leistung nicht enthalten.


Welche Hilfsmittel werden erstattet ?
Im KompaktPLUS-Paket zahlt SIGNAL IDUNA 80% Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für ärztlich verordnete Hilfsmittel (nicht Brille) und zusätzlich die Restkosten inklusive Zuzahlung für Sprechgeräte, Krankenfahrstuhl, Prothesen und Perücke nach Haarausfall infolge einer Chemotherapie bis zu 1.100,00 € je Kalenderjahr.

Im KompaktTOP-Paket sind zusätzlich Kosten für ein Hörgerät erstattungsfähig. Die Höchstleistung beträgt im Kalenderjahr 550,00 €.

Im KompaktSTART-Paket ist diese Leistung nicht enthalten.


Folgende Fragen betreffen nur das KompaktTOP-Paket!

Welche Leistung wird für Arzneimittel und Haushaltshilfe erbracht ?
Es erfolgt ausschließlich im KompaktTOP-Paket eine Erstattung für Arzneimittel und Haushaltshilfe.
Diese beträgt 80% bis zu 550,00 € je Kalenderjahr für die gesetzlichen Zuzahlungen.


Welche Vorsorgeuntersuchungen werden übernommen ?
Im KompaktTOP-Paket zahlt SIGNAL IDUNA 80% alle zwei Kalenderjahre bereits ab dem 20.Lebensjahr für Vorsorgeuntersuchungen, die in der "Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie" und der "Krebsfrüherkennungs-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses genannt sind. Im Rahmen eines Life-Style-Checks ab dem 30. Lebensjahr, im Rahmen der Schlaganfallvorsorge ab dem 50. Lebensjahr und im Rahmen der videosystemgestützten Hautkrebsvorsorge ab dem 25. Lebensjahr alle zwei Jahre zu 80%.

Für alle vorgenannten Vorsorgeuntersuchungen werden insgesamt maximal 550,00 € pro Kalenderjahr erstattet.
Im KompaktSTART-Paket und im KompaktPLUS-Paket sind diese Leistungen nicht enthalten.

Vorsorgeuntersuchungen werden auch durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet, aber mit dem KompaktTOP-Paket können diese Vorsorgeuntersuchungen früher und öfter Inanspruch genommen werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nicht für den Life-Style-Check, Schlaganfallvorsorge und die videosystem-gestützte Hautkrebsvorsorge.


Welche Vorsorgeuntersuchungen fallen unter die "Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie"?
Diagnostik bei häufig aufretenden Krankheiten, z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus.
Das KompaktTOP-Paket leistet hier alle 2 Jahre ab dem 20. Lebensjahr, die gesetzliche Krankenversicherung alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr.


Welche Vorsorgeuntersuchungen fallen unter die "Krebsfrüherkennungsrichtlinie"?
Das KompaktTOP-Paket leistet ab dem 20. Lebensjahr bei Frauen für Krebsvorsorgeuntersuchungen in den Bereichen Genital, Brust, Haut, Rektum, Dickdarm, Mammographie und bei Männern in den Bereichen Prostata, Genital, Haut, Rektum und Dickdarm.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden diese Vorsorgeuntersuchungen erst bei Erreichen eines Mindestalters erstattet, bei Frauen für Genital ab dem 20 Lebensjahr (LJ), Brust und Haut ab dem 30 LJ, Rektum und Dickdarm ab dem 50. LJ und Mammographie zwischen dem 50. und 70 LJ; bei Männern für Prostata, Genital und Haut ab dem 45 Lebensjahr und für Rektum, Dickdarm ab dem 50. Lebensjahr.


Welche Leistung wird bei der Neugeborenen-Vorsorge erbracht?
Im KompaktTOP-Paket zahlt SIGNAL IDUNA 80% bis zu 200,00 € für erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, die nicht in der "Kinder-Richtlinie" für Neugeborene genannt sind und spätestens bis zum 14. Lebenstag durchgeführt werden. Im KompaktSTART-Paket und im KompaktPLUS-Paket sind diese Leistungen nicht enthalten.


Welche Schutzimpfungen im Zusammenhang mit Auslandsreisen werden übernommen ?
Im KompaktTOP-Paket zahlt SIGNAL IDUNA 80% bis zu 200,00 € für Hepatitis A, FSME und Typhus. Im KompaktSTART-Paket und im KompaktPLUS-Paket sind diese Leistungen nicht enthalten.


Im Krankenhaus:

Welche Leistungen werden im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt erbracht ?
Im KompaktTOP-Paket zahlt SIGNAL IDUNA die Differenzkosten, wenn Sie ein anderes Krankenhaus wählen als in der ärztlichen Einweisung genannt wurde (für Privatkliniken bis maximal 100,00 € pro Kalendertag).

Ihre gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 € pro Tag wird zu 100 % bis zu 28 Tage übernommen, maximal 280,00 € pro Kalenderjahr. Im KompaktSTART-Paket und im KompaktPLUS-Paket sind diese Leistungen nicht enthalten.


Unter welcher Voraussetzung wird die Rooming-In Leistung erbracht ?
Im KompaktTOP-Paket zahlt SIGNAL IDUNA die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson beim Krankenhausaufenthalt eines Kindes bis 25,00 € am Tag (höchstens 14 Tage im Kalenderjahr).

Voraussetzung ist, dass das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mindestens ein Elternteil bei uns krankheitskostenversichert ist.

Im KompaktSTART-Paket und im KompaktPLUS-Paket sind diese Leistungen nicht enthalten.


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