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Übersicht der SIGNAL IDUNA Zahntarife
Die aufgeführten Höchstleistungen gelten inkusive der Vorleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung und anderen Versorgungsträgern (z.B. Freie Heilfürsorge) Hier können Sie den Versicherungsschutz direkt online abschließenWartezeiten: Die Tarife werden mit und ohne Alterungsrückstellungen angeboten. Bei der Variante "PUR" gibt es keine Alterungsrückstellungen, so dass es altersbedingt zu Beitragssteigerungen kommt. Bei der "normalen" Variante werden die Alterungsrückstellungen mit angesammelt und der Beitrag erhöht sich nicht altersbedingt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Fehlende Zähne: Fehlende Zähne können gegen einen Beitragszuschlag von 5,00 € je fehlendem Zahn mitversichert werden. Die maximale Leistung im Bereich der Implantatversorgung ist hier für den Tarif ZahnSTART auf 500,00 € begrenzt. Für anderweitigen Zahnersatz (z.B. Brücken) greifen hier die regulären Zahnhöchstsätze. Ein Leistungsanspruch besteht ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit. Es ist maximal eine Mitversicherung 3 fehlender Zähne möglich. Zahnhöchstsätze:
* Die Höchstleistung aus den Tarifen der Zahnserie ist für das erste Kalenderjahr abhängig vom Zeitpunkt des Versicherungsbeginns: bei einem Beginn von Januar bis März liegt der Höchstsatz bei 1.000,00 €, bei einem Beginn von April-Juni bei 750,00 €, bei einem Beginn von Juli-September bei 500,00 € und bei einem Beginn von Oktober bis Dezember bei 250,00 €. Leistungsbeispiele für den Zahnbereich: 1.) Regelversorgung:
2.) Füllungen - höherwertige Versorgung:
3.) höherwertige Versorgung:
4.) höherwertige Versorgung:
Zusätzliche Vorteile: Gilt für die Tarife ZahnSTARTpur, ZahnPLUSpur und ZahnPLUS: Wenn die versicherte Person bei Vertragsabschluss noch keine 40 Jahre (Eintrittsalter) alt ist, sichern Sie sich ab dem 20. Lebensjahr das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in noch leistungsstärkere Zahntarife umzustellen. Das Optionsrecht können Sie nach Ablauf von 60 Monaten oder 120 Monaten nach dem Beginn des Versicherungsschutzes wahrnehmen. Mit den "pur-Varianten", die ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, haben Sie einen besonders günstigen Beitrag mit altersbedingten Beitragssprüngen. Die Tarife ZahnPLUS und ZahnTOP können Sie auch in der klassischen Variante wählen - dann ohne altersbedingte Beitragssprünge. Ein Wechsel in die klassische Variante ist jederzeit möglich, im Tarif ZahnPLUSpur erfolgt eine automatische Umstellung zu Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, im Tarif ZahnTOPpur das 40. Lebensjahr.
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